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BLAUE KARTE EU

Die blaue Karte ermöglicht einen einfachen und unbürokratischen Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland anwenden und einbringen möchten.

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Voraussetzungen für die Erteilung der blauen Karte EU sind

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium und

  • ein verbindliches Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 52.000 €.

Wurde das Studium im Ausland abgeschlossen, muss der Abschluss in Deutschland anerkannt sein oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein.

Bei sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei nur 40.560 € (2018) z. B. für Ärzte und Ingenieure. In solchen Fällen erfolgt die Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Erteilung der blauen Karte EU erfolgt zunächst für vier Jahre beziehungsweise bei befristeten Arbeitsverträgen mit kürzerer Laufzeit jeweils für die Laufzeit des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate.

Nach Ablauf von 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung kann dem Inhaber der blauen Karte EU die Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Familienangehörige von Inhaber der blauen Karte EU müssen vor der Einreise keine Sprachkenntnisse nachweisen und dürfen nach der Einreise sofort unbeschränkt erwerbstätig werden.

AKTUELLE BEITRÄGE

... Folgt in Kürze ...

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