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AUFENTHALTSRECHT

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In der Regel benötigen die Ausländer, welche nicht zum privilegierten Personenkreis aus dem EU/EWR Raum, der Schweiz oder der sogenannten Positivliste im Anhang II der EUVisaVO zählen, eine staatliche Bewilligung zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Deutschland, den sogenannten Aufenthaltstitel.

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Die staatliche Bewilligung zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es in unterschiedlichen Formen:

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  • das Visum

  • die Aufenthaltserlaubnis

  • die Niederlassungserlaubnis

  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

  • blaue Karte EU

Unterpunkte
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VISUM

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Für einen kurzen Aufenthalt bis zu drei Monaten können Ausländer für Reisen oder Besuche in Deutschland ein sogenanntes Schengenvisum beantragen.

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ERLAUBNIS ZUM DAUERAUFENTHALT-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

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AUFENTHALTS-ERLAUBNIS

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und kann für bestimmte Zwecke beantragt werden, die meisten legt der Gesetzgeber fest.

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BLAUE KARTE EU

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Die blaue Karte ermöglicht einen einfachen und unbürokratischen Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland anwenden und einbringen möchten.

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NIEDERLASSUNGS-
ERLAUBNIS

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der den Inhaber zum Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

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