FAMILIENRECHT
Das Familienrecht ist ein weites Feld, welches sich mit Familiensachen beschäftigt. Der Gesetzgeber regelt im § 111 FamFG, was unter Familiensachen im Einzelnen zu verstehen ist.
Nach der gesetzlichen Definition sind Familiensachen:
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Ehesachen
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Kindschaftssachen
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Abstammungssachen
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Adoptionsachen
Die eigentlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten sind im Familienrecht des BGB geregelt. Die Vorschriften der §§ 1297 bis 1921 BGB enthalten Regelungen über Verlöbnis, Ehefähigkeit, Eheverbote, Eheschließung, Aufhebung der Ehe, Wirkungen der Ehe, Güterrecht, Ehescheidung, Unterhalt für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung, Versorgungsausgleich, Abstammung, Unterhalt unter Verwandten, Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Adoption oder Betreuung und Vormundschaft.
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Ehewohnungs- und Haushaltssachen
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Gewaltsschutzsachen
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Versorgungsausgleichssachen
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Unterhaltssachen
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Güterrechtssachen
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Sonstige Familiensachen
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Lebenspartnerschaftssachen