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AUFENTHALTSRECHT

In der Regel benötigen die Ausländer, welche nicht zum privilegierten Personenkreis aus dem EU/EWR Raum, der Schweiz oder der sogenannten Positivliste im Anhang II der EUVisaVO zählen, eine staatliche Bewilligung zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Deutschland, den sogenannten Aufenthaltstitel.

Die staatliche Bewilligung zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es in unterschiedlichen Formen:

  • das Visum

  • die Aufenthaltserlaubnis

  • die Niederlassungserlaubnis

  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

  • blaue Karte EU

Unterpunkte
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VISUM

Für einen kurzen Aufenthalt bis zu drei Monaten können Ausländer für Reisen oder Besuche in Deutschland ein sogenanntes Schengenvisum beantragen.

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ERLAUBNIS ZUM DAUERAUFENTHALT-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

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AUFENTHALTS-ERLAUBNIS

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und kann für bestimmte Zwecke beantragt werden, die meisten legt der Gesetzgeber fest.

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BLAUE KARTE EU

Die blaue Karte ermöglicht einen einfachen und unbürokratischen Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland anwenden und einbringen möchten.

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NIEDERLASSUNGS-
ERLAUBNIS

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der den Inhaber zum Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

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