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AUFENTHALTSRECHT
In der Regel benötigen die Ausländer, welche nicht zum privilegierten Personenkreis aus dem EU/EWR Raum, der Schweiz oder der sogenannten Positivliste im Anhang II der EUVisaVO zählen, eine staatliche Bewilligung zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Deutschland, den sogenannten Aufenthaltstitel.
Die staatliche Bewilligung zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es in unterschiedlichen Formen:
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das Visum
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die Aufenthaltserlaubnis
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die Niederlassungserlaubnis
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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
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blaue Karte EU
Unterpunkte
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