Dass bei einer meist emotionalen Trennung der Streit um die gemeinsamen Kinder zur Wahl der Waffen gehört, ist leider traurige Routine. Und die Coronapandemie wirkt auch hier wie ein Verstärker im Kräftemessen der gekränkten Gefühle - vor allem geplante Reisen mit den Kindern fordern die Gerichte, wie im Folgenden das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG).
Nach der Trennung lebten die beiden minderjährigen Kinder bei der Mutter. Die elterliche Sorge stand den Eltern gemeinsam zu. Der Umgang wurde gerichtlich geregelt. Jeden ersten Samstag im Monat hat der Vater das Recht auf Umgang mit den Kindern von 15 bis 18 Uhr. Nun plante die Mutter mit den Kindern vom 01.08.2020 bis 15.08.2020 eine Flugreise nach Mallorca und forderte den Vater zur Zustimmung auf. Der aber verweigerte sie. Denn zum einen falle dann sein Umgang in diesem Monat aus, zum anderen halte er die Reise angesichts der Pandemie für zu gefährlich. Ein vor
Gericht vorgenommener Vermittlungsversuch scheiterte, und die Mutter erklärte, ihr sei es letztlich egal, ob der Vater einverstanden sei - sie fliege mit den Kindern in jedem Fall!
Das OLG setzte dieser Entschiedenheit aber Grenzen: Normalerweise seien Reisen zwar Dinge des Alltags, für die es keiner ausdrücklichen Absprache bedürfe - bei Flugreisen in Coronazeiten gelte dies aber nicht! Denn es sei aufgrund der rasanten Pandemieentwicklung zu ungewiss, ob der Rückflug auch möglich sei. Flugreisen bedürfen aus diesem Grund derzeit der Zustimmung beider Eltern, wenn diesen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Wenn dann - wie hier - ein Elternteil ausdrücklich erkläre, in jedem Fall reisen zu wollen, und damit eine gerichtliche Umgangsregel verletze, verhalte er sich kindeswohlgefährdend. Daher sei dem anderen Elternteil die Befugnis zu übertragen, zu entscheiden, ob die Reise stattfinde. Die Antwort des Vaters scheint in diesem Fall wohl klar zu sein.
Hinweis: Streit um die Kinder - ob Umgang oder elterliche Sorge betreffend - wird zunehmend heftig geführt. Das emotionale Konfliktpotential ist nachvollziehbarerweise hoch. Rechtsprofis als sachliche Berater einzuschalten und auf ihren Rat zu hören, kann sich in einer solchen Situation als äußerst sinnvoll herausstellen.
Quelle: OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.07.2020 - 2 UF 88/20
Fundstelle: www.rechtsprechung-niedersachsen.de
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